Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
 
1. Der Käufer (hier und im Folgenden gleichzusetzen mit Erwerber) ist an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag. Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Formerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, so kann der Käufer nach Ablauf von 4 Wochen eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Die Nachfrist verlängert sich angemessen bei Störung des Betriebes des Verkäufers oder seiner Vorlieferanten, insbesondere durch höhere Gewalt oder Streiks.
Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist hat der Käufer das Recht, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten.
Etwaige Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens sind bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt, es sei denn, der Verkäufer kann einen geringeren Schaden oder der Käufer einen höheren Schaden nachweisen. Wird dem Verkäufer die Lieferung - während er in Verzug ist - durch Zufall unmöglich, haftet er mit der vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzung. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Handelt es sich um Serienartikel und wird die Lieferung der besichtigten Sachen nicht ausdrücklich gewünscht, ist der Verkäufer berechtigt, in Form und Qualität gleiche Sachen zu liefern. Eine evtl. Lagerung der gekauften Sachen erfolgt stets zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.

3. Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt zwölf Monate. Die gleiche Verjährungsfrist von zwölf Monaten gilt dann, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an *).
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an *).
Vermittelt der Verkäufer im Kundenauftrag einen Vertragsabschluss und handelt es sich bei den Vertragspartnern um Verbraucher, entfallen Mängelansprüche des Käufers.

4. Der Käufer ist verpflichtet, eintretende Wohnungswechsel, Pfändungen, Brandfälle sowie überhaupt sämtliche die Geltendmachung des Eigentumsrechts gefährdende oder dasselbe verletzende Vorkommnisse dem Verkäufer unverzüglich durch Einschreibebrief bekannt zu geben. Bei einer Pfändung hat der Käufer das durch etwa anzustrengende Freigabeklage entstehende Kostenrisiko zu tragen oder aber den durch die Unterlassung entstehenden Rechtsverlust zu ersetzen.

5. Verpackung und sämtliche Transporte gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Käufers. Dies gilt nicht für die Fälle der Nacherfüllung und im Fall des § 447 BGB (Versendungskauf) bei einem Verbrauchsgüterkauf. Eine leihweise überlassene Verpackung ist durch den Käufer franko an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden.

6. Der Verkäufer ist berechtigt, sich jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung von dem Vorhandensein und dem Zustand der gelieferten noch nicht vollständig bezahlten Sachen zu überzeugen. Der Käufer hat zu diesem Zweck freien Zutritt zu dem Unterstellort der Sachen zu gewähren. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Sachen sorgfaltig zu behandeln und vor der vollständigen Bezahlung keine Verfügungen zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Gegenstände nicht veräußert, verpfändet, vermietet, vertauscht, verliehen, verschenkt, an dritter Stelle untergebracht oder aus dem Bundesgebiet entfernt werden.
Gegenansprüche des Käufers außerhalb dieses Vertrages geben dem Käufer kein Recht zur Zurückbehaltung. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Sollte der Käufer, wenn auch unverschuldet, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug bleiben, so hat dies die Fälligkeit des ganzen Kaufpreises zur Folge. Der Verkäufer ist aber schon, wenn eine der vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet wird, berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und das Instrument zurückzuholen, ohne dass sich der Käufer dieser Maßnahme gegenüber auf sein Hausrecht berufen darf. Die Kosten der Hin- und Rückbeförderung sowie alle sonstigen Spesen trägt in diesem Falle der Käufer. Der Verkäufer hat nach Rückgabe der Sachen die geleisteten Zahlungen zurückzugewähren, kann aber davon den Betrag für gemachte Aufwendungen, für etwaige Beschädigungen der Sache usw. in Abzug bringen, ebenso den Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung (Mietzins) sowie den dadurch entstandenen Minder-
wert *).
Falls der Käufer sich weigert, die gekaufte Sache abzunehmen, kann der Verkäufer statt der Abnahme mindestens 20% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Verkäufer kann einen höheren Schaden oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweisen.

8. Die Verrechnung der geleisteten Zahlungen geschieht zuerst für die Nebenkosten und dann erst für die Hauptforderung. Eine Zahlung an Vertreter des Verkäufers ohne besonderen Ausweis geschieht auf Gefahr des Käufers. Wird der Kaufvertrag von einem Finanzierungsinstitut vorfinanziert, so gelten neben den Kreditierungsbedingungen in jedem Falle die vorstehenden Bedingungen.

9. Der Verkäufer kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, wenn:
a) der Käufer, Mitkäufer oder ein Bürge falsche Angaben über seine Person oder über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht hat;
b) der Käufer die in Ziffer 4 vereinbarte Anzeigepflicht verletzt;
c) der Käufer nach erfolgter Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand bleibt;
d) der Käufer mit der Sache vertragswidrig verfährt;
e) der Käufer seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt wird.

10. Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 1 geregelt. Im übrigen haften der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen für einen Schaden nicht bei leichter Fahr-lässigkeit; diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

11. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit des Vertrages im übrigen wird dadurch in keinem Fall berührt.

12. Für den Fall, dass der Käufer Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss einen solchen verliert oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.

*) Derzeit werden für Wertminderung handelsüblich ca. 20% des Kaufpreises angesetzt, für Gebrauchsüberlassung die Sätze für Mietkauf-Instrumente (monatlich 2 – 5 % des Verkaufspreises).

© 2002 Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V., Friedrich-Wilhelm-Straße 31, 53113 Bonn

AGB Piano Enzenauer
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Ergänzende AGB inkl. AGB für den Online Shop

§1 Vertragspartner, Anwendungsbereich

1. Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Piano Enzenauer und der Kunde. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und der gesetzlichen Vertretung von Piano Enzenauer finden Sie im Impressum.

2. Alle Lieferungen und Leistungen, die Piano Enzenauer für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

3. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines zur Geschäftsführung berechtigten Vertreters von Piano Enzenauer (Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter) und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

 

§2 Vertragsschluss

1. Die Angebote von Piano Enzenauer auf deren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Piano Enzenauer Waren zu bestellen.

2. Durch die Bestellung der gewünschten Waren durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Piano Enzenauer passiert hat. Mit Absendung der Bestellung an Piano Enzenauer versichert der Kunde unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. Piano Enzenauer ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar.

3. Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung von Piano Enzenauer Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen ist Piano Enzenauer berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei Piano Enzenauer die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

4. Piano Enzenauer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail oder in sonstiger schriftlicher Form, z.B. per Brief. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

 

§3 Preise

1. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.

2. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung innerhalb Deutschlands werden die Kosten individuell berechnet. Anlieferungen von Instrumenten sind frei Haus bis Bordsteinkate bis zu 30 km Entfernung vom Unternehmenssitz im Listenpreis enthalten. Weiter entfernte Lieferungen werden separat fakturiert. Für Lieferungen von Kleinteilen per Lieferservice werden Versandgebühren berechnet.  Versendungen ins Ausland sind derzeit nicht möglich.

3. Bei Bestellung per Nachnahme werden zusätzlich separate Nachnahmegebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren ergibt sich gleichfalls aus der Rubrik "Versandkosten".

4. Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands und nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten von Piano Enzenauer werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

 

§4 Zahlungsbedingungen / Rücktrittsvorbehalt

1. Zahlungen erfolgen entweder per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus), bei Lieferung oder bei Abholung in bar oder per Nachnahme oder PayPal.

2. Lieferungen an Unternehmer oder öffentliche Einrichtungen können nach Prüfung und Freigabe gegen Rechnung durchgeführt werden. Hierzu ist in jedem Fall eine schriftliche Bestellung auf Firmenformular des Kunden notwendig. Die Bestellung ist stets per Fax oder E-Mail an Piano Enzenauer zu übermitteln. Nur solche Bestellungen auf Rechnung sind stets sofort zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen ohne Skonti und ohne sonstige Abzüge.

3. Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsbetrag ist in voller Höhe und in vollem Umfang an Piano Enzenauer zu entrichten, unabhängig der Zahlungsweise. Abzüge durch den Kunden, z.B. von von Transaktionsgebühren und ähnliches, die beispielsweise bei Begleichung durch internationale Banken entstehen, werden von Piano Enzenauer nicht akzeptiert.

 

§5 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Es wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Kunden hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.

 

§6 Lieferbedingungen

1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.

2. Soweit der Kunde Vorkasse wählt, wird die Ware bei Vertragsannahme für den Kunden reserviert aber erst nach dem Eingang des Geldbetrages auf dem Konto von Piano Enzenauer versandt. Der Kunde wird daher gebeten dies bei seiner Bestellung zu berücksichtigen und die vereinbarte Vorkasse rechtzeitig zur Anweisung zu bringen.

3. Soweit der Kunde Vorkasse wählt und der Geldbetrag nicht binnen fünf Tagen auf dem Konto von Piano Enzenauer gutgeschrieben ist, kann Piano Enzenauer von dem Vertrag zurücktreten. Soweit Piano Enzenauer an dem Vertrag festhält, gelten die im Zeitpunkt der Bestellung genannten Lieferfristen nicht mehr. Vielmehr tritt anstelle des ursprünglich angegeben Lieferzeitpunktes derjenige, der zum Zeitpunkt des Geldeinganges bei Piano Enzenauer im Piano Enzenauer-Shop für das Produkte ausgewiesen wird.

4. Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus dem elektronischen Katalog. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass Piano Enzenauer selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird; es gelten die folgenden Absätze.

5. Die Lieferungen erfolgen stets solange der Vorrat reicht. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von Piano Enzenauer nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird Piano Enzenauer dem Kunden anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt anbieten, zu dessen Abnahme dieser nicht verpflichtet ist oder vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird Piano Enzenauer den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

6. Soweit Piano Enzenauer aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.

7. Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die Piano Enzenauer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

8. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale (§ 3 Abs. 2), deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.

 

§7 Transportschäden

Werden Produkte und Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten diese bitte sofort beim Zulieferer zu reklamieren und mit Piano Enzenauer Kontakt aufzunehmen, info@Piano Enzenauer.de. Der Kunde hilft hierbei bei der Durchsetzung der Ansprüche von Piano Enzenauer gegen Frachtführer und Transportunternehmen. Die Versäumung der Reklamation oder der Kontaktaufnahme zu Piano Enzenauer hat für den Kunden und dessen Rechte, insbesondere Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Piano Enzenauer.

2. Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Piano Enzenauer nicht zulässig.

 

§9 Gewährleistung

1. Die Ansprüche des Kunden gegen Piano Enzenauer bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre.

2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Piano Enzenauer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

3. Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet der Verkäufer nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

 

§10 Reparaturkosten / Kostenvoranschläge

Werden Waren zur Reparatur an Piano Enzenauer oder eine beauftragte Vertragswerkstatt gesandt und handelt es sich bei den Mängeln, Schäden oder sonstigen Veränderungen, bzw. Verschlechterungen der Ware nicht um Sachmängel, welche gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche gegen den Hersteller auslösen, sind die anfallenden notwendigen Entgelte für Kostenvoranschläge, Reparaturen und gleichartige Kosten vom Kunden an Piano Enzenauer zu erstatten.

 

§11 Haftung

1. Piano Enzenauer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

2. Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung von Piano Enzenauer auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haftet Piano Enzenauer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

§12 Aufrechnungsverbot

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von Piano Enzenauer aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von Piano Enzenauer Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

 

§13 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetz (TMG). Im Übrigen wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen.

 

§14 Unwirksame Klauseln, Gerichtsstand

1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bergisch-Gladbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

 

§15 Geltendes Recht

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

AGB Online Shop
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Leistungen

Wir führen das REE-Verfahren durch. Mehr Informationen finden sie hier.

Piano Enzenauer wurde 2009 mit dem Gütesiegel "Member of Excellence" mit 5 von 5 Sternen ausgezeichnet